Personalausweis
Hinweise
Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder (ab Geburt).
Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden.
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelles biometrisches Passbild
- bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass)
- Zustimmungserklärung und Kopie des Personalausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigen bei minderjährigen Kindern bis zum 16. Lebensjahres
Liegt das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, ist ein Nachweis vorzulegen (z.B. Alleinsorgemitteilung des Jugendamtes, Sorgerechtsbeschluss) - Geburts- und Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde im Original. Soweit eine Erklärung zur Namensführung (z.B. bei eingebürgerten Personen oder Personen mit Spätaussiedlereigenschaft) vorhanden ist, legen Sie diese bitte auch vor.
Gebühren
Personalausweis (unter 24 Jahren) | 22,80 € |
Personalausweis (ab 24 Jahren) | 37,00 € |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten. Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Bargeld
EC-Karte