An-, Ab- und Ummeldung Wohnsitz
Hinweise
Zur Erfüllung der in Deutschland bestehenden Meldepflicht hat sich jede Person über 16 Jahre innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung anzumelden.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokumente (Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Aufenthaltstitel)
- bei Familienzuzug sämtliche Ausweisdokumente der Angehörigen
- Wohnungsgeberbescheinigung(Bestätigung des Eigentümers bzw. der Hausverwaltung über den Einzug)
- Geburtsurkunde, Zustimmungserklärung und Kopie des Personalausweises des nichtanwesenden Sorgeberechtigten
Liegt das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, ist ein Nachweis vorzulegen z.B. Alleinsorgemitteilung des Jugendamtes, Sorgerechtsbeschluss oder gerichtliche Verfügung über Aufenthaltsbestimmungserecht. - eine An-, Ab- oder Ummeldung ist auch mit Vollmacht und Personalausweises des Vollmachtgebers möglich