An-, Ab- und Ummeldung Wohnsitz

Hinweise

Zur Erfüllung der in Deutschland bestehenden Meldepflicht hat sich jede Person über 16 Jahre innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung anzumelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokumente (Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Aufenthaltstitel)
  • bei Familienzuzug sämtliche Ausweisdokumente der Angehörigen
  • Wohnungsgeberbescheinigung(Bestätigung des Eigentümers bzw. der Hausverwaltung über den Einzug)
  • Geburtsurkunde, Zustimmungserklärung und Kopie des Personalausweises des nichtanwesenden Sorgeberechtigten
    Liegt das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, ist ein Nachweis vorzulegen z.B. Alleinsorgemitteilung des Jugendamtes, Sorgerechtsbeschluss oder gerichtliche Verfügung über Aufenthaltsbestimmungserecht.
  • eine An-, Ab- oder Ummeldung ist auch mit Vollmacht und Personalausweises des Vollmachtgebers möglich