Zwangsvollstreckung der Forderungen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)
Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwVG LSA)
Der Beitragsservice übernimmt ab dem 01.01.2026 die Vollstreckungsaufgaben rückständiger Rundfunkbeiträge/-gebühren selbst. Bisher wurden Amtshilfeersuchen an Kommunen gesendet und so die Forderungsverfolgung delegiert. Der MDR wird dann selbst Gerichtsvollzieher beauftragen oder eigene Vollziehungsbeamte entsenden. Dadurch sollen die kommunalen Vollstreckungsbehörden entlastet werden.
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, informieren wir Sie über die weitere Verfahrensweise.
Bestehende Ratenzahlungen werden an den Beitragsservice übermittelt. Sollten Sie mit der Weitergabe ihrer Daten nicht einverstanden sein, widersprechen Sie bitte bis zum 30.11.2025.
Alle erteilten SEPA-Mandate an die Stadt Barby werden zum 31.12.2025 eingestellt.
Ihre Zahlungen an den Beitragsservice überweisen Sie ab 01.01.2026 an:
Zahlungsempfänger: | Mitteldeutscher Rundfunk |
IBAN: | DE24 8205 0000 3012 3456 78 |
Kreditinstitut: | Landesbank Hessen-Thüringen |
Verwendungszweck: | Ihre Beitragsnummer |
Bitte passen Sie ihre Überweisung oder Dauerauftrag entsprechend an.
Bei Nachfragen ab dem 01.01.2026 haben Sie folgende Kontaktmöglichkeiten:
Service-Telefon:
01806 999 555 10*
Service-Telefonzeiten:
Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr
*20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen
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Beitragsservice
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Im Internet:
https://www.rundfunkbeitrag.de
Bitte geben Sie bei allen Anfragen ihre Beitragsnummer an.
Die offizielle Pressemitteilung des Landesministeriums für Inneres und Sport finden Sie hier: