Sekretär/in Grundschule im OT Barby (Elbe)
Die Stadt Barby schreibt eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Wochenstunden
als Sekretär/in Grundschule im OT Barby (Elbe)
zum 01.03.2026 aus.
Die Vergütung erfolgt in der EG 5 TVÖD-VKA.
Wir bieten Ihnen:
- abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeiten in einem engagierten Team
- Jahressonderzahlung
- Altersversorgung
- betriebliche Gesundheitsförderung
- vielseitige Fortbildungsmöglichkeiten
Anforderungsprofil:
- abgeschlossene Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau (m/w/d) für Bürokommunikation
- Erfahrungen im Schulsekretariat wünschenswert
- sicherer Umgang mit MS-Office Standardanwendungen
- Flexibilität, Teamfähigkeit und Belastbarkeit
- Freude am Umgang mit Schülerinnen und Schülern sowie ein freundliches und sicheres Auftreten
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- schriftliche Korrespondenz, Telefondienst, Terminkoordination, Akten- und Listenführung, Führung der Barkasse, Beschaffung von Büromaterial, Lehr- und Lernmittel
- Bearbeitung von Unfallmeldungen, Meldung über Sachbeschädigungen, Ausfüllen von Statistikbögen
- Postein- und Postausgang sowie Büroablage
- An-, Ab- und Ummeldungen von Schülerinnen und Schülern
- Kommunikation mit Eltern, Schülerinnen und Schülern, Schulleitung, Lehrerkollegium, Betrieben und Behörden
- Buchhaltungstätigkeiten im Bereich des Schulkontos
Hinweis:
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung vorrangig berücksichtigt. In diesem Fall ist ein Beifügen des entsprechenden Nachweises in den Bewerbungsunterlagen erforderlich.
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen, die mindestens aus dem Bewerbungsschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf, Zeugnisabschriften/Ausbildungsabschlüsse und Führungszeugnis bestehen sollen, sind schriftlich oder gern auch per E-Mail an: bewerbung@stadt-barby.de bis spätestens zum 22.12.2025 mit dem Vermerk „Sekretär/in Grundschule Barby“
zu richten an:
Stadt Barby
Bürgermeister
Marktplatz 14
39249 Barby
Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen sind einschließlich eines ausreichend frankierten Rückumschlages zu versenden. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Bewerbungsunterlagen nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt. Die Stadt Barby erstattet keine Bewerbungskosten.
gez.
Jörn Weinert
Bürgermeister







