Bürgeranliegen

Bezeichnung:
Jagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Ihnen der Jagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen. 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. 

Wenn Ihnen der deutsche Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt 
  • persönliche Zuverlässigkeit 
  • körperliche Eignung 
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung 
  • bereits erteilter Jagdschein entzogen 
  • verstrichene Sperrfrist 

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. aktuelles Lichtbild 
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

Fristen

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant 
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
  • Online-Dienste vorhanden: ja 

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.  
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz 

Fachlich freigegeben am

26.11.2022