Bürgeranliegen
Bezeichnung:
Verkürzung der Prüffrist für überwachungsbedürftige Anlagen beantragen
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Nach einer wiederkehrenden Prüfung oder einer sicherheitstechnischen Beurteilung von überwachungsbedürftigen Anlagen ist es möglich eine verkürzte Prüffrist anzuordnen.
Teaser
Zugelassene Überwachungsstellen können eine verkürzte Prüffrist für überwachungsbedürftiger Anlagen fordern, die dann von der zuständigen Stelle angeordnet wird.
Verfahrensablauf
- Online: Meldung des Erfordernisses einer verkürzten Prüffrist durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
- Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
- Anhörung und Anordnung der verkürzen Prüffrist nach Meldung durch die ZÜS.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die geforderte Fristverkürzung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Gebühren (Kosten)
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
23.11.2020
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.