Bürgeranliegen
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DAAD, Alexander von Humboldt Stiftung oder International Sustainability Campus können auf Rechtsmittel verzichten, wenn Sie beim BMZ eine Projektförderung aus dem Haushaltstitel Berufliche Aus- und Fortbildung erhalten. Das beschleunigt die Auszahlung.
Allgemeine Informationen
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt Stiftung oder der International Sustainability Campus können Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.
Nach der Beantragung können Sie auf Rechtsmittel verzichten. Die bewilligte Förderung kann dann schneller ausgezahlt werden.
Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
Voraussetzungen
-
Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Alexander von Humboldt Stiftung
- International Sustainability Campus
- Sie haben beim BMZ einen Antrag auf Förderung aus dem Titel Berufliche Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit gestellt.
- Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Rechtsmittelverzichtserklärung
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Sie können den Verzicht auf Widerspruch nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Bewilligung einreichen.
Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie sind nicht übertragbar ins nächste Jahr.
Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
Dass Sie bei der Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf Widerspruch verzichten, können Sie per Post oder online mitteilen.
Wenn Sie den Verzicht auf Widerspruch per Post mitteilen wollen:
- Sie schicken die Rechtsmittelverzichtserklärung per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.
Wenn Sie den Verzicht auf Widerspruch online mitteilen wollen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort den Rechtsmittelverzichtserklärung elektronisch aus. Diese führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.