Bürgeranliegen
Teaser
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jugendfalknerjagdschein eintragen lassen.
Allgemeine Informationen
Hat sich nach Erteilung des Jugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Anträge / Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.