Bürgeranliegen
Bezeichnung:
Haltung von Nutztieren - Anzeige
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische in Aquakulturbetrieben
- Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Gebühren (Kosten)
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Fristen
Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.