Bürgeranliegen
Allgemeine Informationen
Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt.
Gebühren (Kosten)
für die Beantragung
Gebühr: EUR 50,00
Bei Beachtung von ausländischem Recht
Gebühr: EUR 100,00
für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses
Gebühr: EUR 10,00
Zuständige Stelle
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.