Bürgeranliegen
Allgemeine Informationen
Personen, die unter Einsatz des eigenen Lebens Menschenleben gerettet oder eine für die Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben, wird als staatliche Anerkennung die Rettungsmedaille vom Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt verliehen.
Wenn keine unmittelbare Lebensgefahr für den Retter bestand, erhält die Person eine öffentliche Belobigung.
Zuständige Stelle
Anregungen für eine staatliche Anerkennung von Rettungstaten sind an das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt oder die kreisfreien Städte und Landkreise zu richten.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.