Öffentliche Bekanntmachung des kommunalen Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“
Öffentliche Bekanntmachung des kommunalen Zweckverbandes
„Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“
Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht (Beschluss der Regionalversammlung RV 07/2020 vom 29.09.2020)
In ihrer Sitzung vom 29.09.2020 hat die Regionalversammlung den 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht (REP MD) bestätigt (Beschluss-Nr. RV 07/2020).
Die Planungsregion Magdeburg besteht nach § 21 Abs. 1 Ziffer 2 Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Landkreis Börde, dem Landkreis Jerichower Land, dem Salzlandkreis und der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Planinhalte des REP MD sind das Leitbild der Planungsregion Magdeburg, Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Raumstruktur, Ziele und Grundsätze der Siedlungsstruktur, Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Standortpotenziale und der technischen Infrastruktur, Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumstruktur sowie die zeichnerische Darstellung.
Den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen, den Personen des Privatrechts sowie der Öffentlichkeit ist gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht zu geben. Den in ihren Belangen berührten Trägern öffentlicher Belange werden Planentwurf (Text und Karten), Begründung und Umweltbericht zur Stellungnahme zugeleitet. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden Planentwurf, Begründung und Umweltbericht in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg, in den Verwaltungsgebäuden der Mitgliedskörperschaften sowie in den Verwaltungsgebäuden der Verbands- und Einheitsgemeinden der Planungsregion, öffentlich für drei Monate ausgelegt.
Die Unterlagen werden zusätzlich im Internet auf der Seite www.regionmagdeburg.de für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die entsprechende E-Mail Adresse lautet: info@regionmagdeburg.de. In der Betreffzeile bitte „Neuaufstellung REP MD 2. Entwurf“ angeben.
Die Frist für Äußerungen zum Planentwurf, seiner Begründung und zum Umweltbericht in der Stadt Barby läuft abweichend von der festgesetzten Frist
vom 16.11.2020 bis 18.12.2020 und vom 11.01.2021 bis 07.03.2021.
Wird der Planentwurf nach Durchführung der Verfahrensschritte nach § 9 Absatz 2 ROG dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt, so ist der geänderte Teil erneut auszulegen; in Bezug auf die Änderung ist erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 9 Abs. 3 ROG).
Mit dem oben angeführten Beschluss kommt der Plangeber den gesetzlichen Vorschriften nach.
Da es sich bei einem Regionalen Entwicklungsplan um ein umfangreiches Planwerk handelt und für die Stellungnahmen öffentlicher Stellen auch Beschlüsse von Gremien erforderlich sein können, geht der Beschluss zur Auslegungsfrist über die gesetzliche Forderung der Ein-Monatsfrist hinaus. Die Anlagen 1 bis 5 als weitere zweckdienliche Unterlagen gem. § 9 Abs. 2 ROG werden ebenfalls den Trägern öffentlicher Belange zugeleitet und öffentlich ausgelegt sowie im Internet bekannt gemacht.
Die Anlagen 1 bis 5 wurden teilweise neu eingefügt oder aktualisiert bzw. überarbeitet. Die Anlage 1 „Beitrag zur Kulturlandschaft – Abgrenzung durch sprachliche Merkmale“ wurde neu eingefügt, die Anlage 2 „Zentrales-Orte-Konzept“ wurde unter Berücksichtigung des Beschlusses der RV vom 02.09.2015 (Beschluss-Nr. 06/2015) aktualisiert, die Anlage 3 „Raumordnerische Verträge“ wurde neu eingefügt, die Anlage 4 „Konzept zur Festlegung von Gebieten für die Nutzung der Windenergie im Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg“ wurde unter Berücksichtigung des Beschlusses der RV vom 26.06.2019 (Beschluss-Nr. 02/2019) überarbeitet und die Anlage 5 „Übersicht der Bildungs- und Kultureinrichtungen“ wurde aktualisiert.
Gemäß § 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG – vom 20. Mai 2020 (BGBl. S. 1041) wird mitgeteilt, dass Verfahren nach dem ROG zum Anwendungsbereich des PlanSiG zählen. Aus diesem Grund werden ausdrücklich folgende Hinweise gegeben:
- Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG,
- Hinweis auf zusätzliche Zugangsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 2 PlanSiG im Falle, dass die Umstände eine öffentliche Auslegung zeitweise nicht möglich machen,
- Hinweis auf die verschiedenen Möglichkeiten der Abgabe von Erklärungen/ Einwendungen unter Beachtung der Festlegungen nach § 4 PlanSiG.
Der 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht liegt in der Zeit
vom 16.11.2020 bis 18.12.2020 und vom 11.01.2021 bis 07.03.2021
zudem in der Stadt Barby, Marktplatz 14, 39249 Barby/Elbe im Zimmer 5, während folgender Zeiten
- Montag und Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
- Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
(Beachten Sie bitte, dass zur Eindämmung des Corona-Virus für die Öffentlichkeit die Verwaltungsgebäude teilweise nur eingeschränkt zugängig sind. Es empfiehlt sich daher, zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen eine vorherige Terminabstimmung durchzuführen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern
Stadt Barby, Frau Voigt, Telefonnummer: 039298/ 67235
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass mit Ablauf der Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen auch die volle und leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Aus den Einwendungen muss erkennbar sein, zu welchen Punkten des 2. Entwurfes REP MD sich der Einwender äußert. Die Einwendungen werden der Antragstellerin bekannt gegeben.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Einwender, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Stelle enthalten, können unberücksichtigt bleiben.
Die datenschutzrechtliche Wahrung der Privatsphäre wird eingehalten.
Magdeburg, 06.10.2020
gez. Markus Bauer
Vorsitzender