Osterfeuer in der Einheitsgemeinde

Laut Gefahrenabwehrverordnung dürfen nur Materialien verbrannt werden, die die Umwelt so wenig wie möglich belasten, wie zum Beispiel trockenes, unbehandeltes Holz oder trockener, abgelagerter Gartenschnitt. Sperrmüll, Altreifen, Bauholz oder Kunststoff haben in Osterfeuern nichts verloren. Die aufgehäuften Äste und Sträucher nutzen viele Tiere, allen voran Vögel, um dort ihre Nester zu bauen oder Nahrung zu suchen. Deshalb darf das Brennmaterial erst 14 Tage vor Abbrennen zusammengetragen werden. Das bedeutet frühestens ab dem 25.03.2023 besteht die Möglichkeit, zulässigen Baum- und Strauchschnitt auf die bekannten Plätze zu verbringen.

Für die Ortschaft Barby (Elbe) ist der Osterfeuerplatz an der „Kanne“  für die nächsten zwei Jahre tabu. Für die Deichsanierung wurde mit dem LHW ein Bauerlaubnisvertrag geschlossen, der dem LHW die ausschließliche Nutzung des Platzes als Bau- oder Ablagefläche gestattet. Als Ersatz ist eine Fläche auf der Elbwiese hinter dem Damm in Verlängerung des Friesweges in Richtung Schiffsanleger vorgesehen. Diese Fläche wird dann zum Termin durch den Bauhof rechtzeitig kenntlich gemacht.