Bürgerservice / Formulare

Bezeichnung:
Presserecht
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes, der sich, ausgehend von der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst.

Verstöße gegen das Landespressegesetz sowie den Rundfunkgebührenstaatsvertrag werden mit Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldbescheiden geahndet.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

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