Bürgeranliegen

Bezeichnung:
Zerlegung eines Flurstückes beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie möchten ein Flurstück beispielsweise für ein Bauvorhaben weiter unterteilen? Mit einer Flurstückszerlegung kann dies durchgeführt werden.

Allgemeine Informationen

Sie können die Zerlegung eines Flurstückes beantragen. Bei der Zerlegung wird das Flurstück geteilt. Die neuen Flurstücke müssen vermessen werden. In einem Grenztermin vergleicht der Vermessungsingenieur die Situation vor Ort mit dem Inhalt des Liegenschaftskatasters. Der neue Grenzverlauf wird festgelegt und in der Regel durch Grenzmarken gekennzeichnet. Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen.

Voraussetzungen

Sie sind:

  • Eigentümer des Flurstücks
  • bevollmächtigte Person
  • Inhaber sonstiger Rechte

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
  • Grenzlänge,
  • Bodenrichtwertzone 
  • Anzahl der Flurstücke. 

Sie müssen auch für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken, Reisekosten und Feldaufwand zahlen. 

Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

Fristen

keine

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Anträge / Formulare

Sie können die Zerlegung eines Flurstückes online beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle
  • Die örtliche Vermessung wird vorbereitet.
  • Die zuständige Stelle nimmt die örtliche Vermessung vor.
  • Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster eingetragen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

24.03.2023

Urheber

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt