Bürgeranliegen

Bezeichnung:
Tierhaltung anmelden, abmelden oder ändern
Beschreibung:

Teaser

Sie wollen mit Vieh handeln oder sich Nutztiere halten? Dies müssen Sie anmelden.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie folgende Tiere halten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen:

  • Rinder
  • Schweine (auch Minipigs)
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
  • Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
  • Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
  • andere Klauentiere
  • Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
  • Bienen und Hummeln

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine Registriernummer mit 12 Ziffern.

Die Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd werden im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier) verwaltet. Sie erhalten für  diesen Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.

Erforderliche Unterlagen

Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Anschrift
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen und Hummeln: Anzahl der Völker)
  • Nutzungsart der Tiere
  • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
  •  bei Schweinen: Art der Haltung (Stallhaltung, Auslaufhaltung, Freilandhaltung)

Fristen

Sie müssen die Anzeige vor der Tierhaltung abgeben.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Fachlich freigegeben am

07.04.2022