Bürgeranliegen

Bezeichnung:
Messung von Anlagen zur Feuerbestattung übermitteln
Beschreibung:

Teaser

Sie betreiben ein Krematorium? Dann müssen Sie die von der Anlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen prüfen lassen und die Messergebnisse der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.

Allgemeine Informationen

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen in regelmäßigen Abständen die Emissionen für Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff und Dioxine und Furane durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einer anerkannten Sachverständigenstelle prüfen zu lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Emissionsmessbericht

Fristen

Einzelmessungen sind frühestens drei Monate spätestens sechse Monate nach der Inbetriebnahme durch einen anerkannten Sachverständigen durchführen zu lassen.

Der Messbericht ist innerhalb von drei Monaten nach Durchführung der Messung vorzulegen.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Anträge / Formulare

Der Emissionsmessbericht für diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) muss inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 entsprechen (Anhang A: Musterbericht für Emissionsmessungen).

Verfahrensablauf

Die behördlichen Vorgaben zur Durchführung der Emissionsmessungen sowie zur Vorlage des Emissionsmessberichtes ergeben sich aus den Regelungen der Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung.

Zukünftig soll die Vorlage der Emissionsmessberichte über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

07.12.2020