Bürgeranliegen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Kupplungsträger oder Heckträger an Ihrem Fahrzeug anbringen wollen, darf dieser das KFZ-Kennzeichen Ihres Fahrzeuges nicht verdecken.
An Träger, die auf der Anhängerkupplung eines Fahrzeuges angebracht werden ist deshalb ein Wiederholungsschild des KFZ-Kennzeichens des Trägerfahrzeuges anzubringen (ohne amtliche Plakettem). Dies gilt ebenfalls für Heckträger, sofern diese das KFZ-Kennzeichen verdecken.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Trägerfahrzeuges
Zuständige Stelle
Schilderhersteller Ihrer Wahl
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.