Beschlüsse 2015

Öffentliche Bekanntmachung


Gefasste Beschlüsse

BV 12/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Jahresrechnung 2012 der Stadt Barby und

entlastet den Bürgermeister der Stadt Barby für die Haushaltsdurchführung 2012. 

 

BV 13/2015

Der Stadtrat Barby beschloss, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Änderung des Rahmenbetriebsplanes vom 30.11.1993 zum Vorhaben "Kiessandtagebau Trabitz/Sachsendorf/Schwarz" abzuschließen.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, den Vertrag zu unterzeichnen.

 

BV 14/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, zur Durchführung der Maßnahme zur Errichtung eines Qualmdeiches zum Schutz vor Hoch-, Grund- und Drängwasser in der Ortschaft Tornitz, Haushaltsmittel in Höhe von ca. 70.000,- € aus der Investitionspauschale 2015 als Eigenmittel bereitzustellen.

Die voraussichtlichen Gesamtausgaben für die Maßnahme betragen 200.000,00 €.

Mit der Planung bis hin zur Bauüberwachung soll das Büro pmi GmbH aus Magdeburg beauftragt werden.

Der Beschluss gilt vorbehaltlich der noch abzuwartenden Stellungnahme des LHW, die grundsätzlich klären soll, wer für dieses Vorhaben zuständig ist.

 

BV 15/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, zur Durchführung der Maßnahme zur Herstellung einer Niederschlagsentwässerung im Kreuzungsbereich Sachsendorfer Straße/Patzetzer Straße in der Ortschaft Sachsendorf Haushaltsmittel in Höhe von ca. 14.000,- € aus der Investitionspauschale 2015 als Eigenmittel bereitzustellen.

Die voraussichtlichen Gesamtausgaben für die Maßnahme betragen ca. 41.000,00 €.

Mit der Planung bis hin zur Bauüberwachung soll das Ingenieurbüro IVW GmbH aus Magdeburg beauftragt werden.

 

BV 16/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, zur Durchführung der Maßnahme zur Errichtung einer Verwallung vom Spittel bis zur Sandschelle im OT Groß Rosenburg, Haushaltsmittel als Eigenmittel in Höhe von ca.  14.000,- € aus der Investitionspauschale 2015 bereitzustellen.

Die voraussichtlichen Gesamtausgaben  für die Maßnahme betragen  40.000,00 €.

Mit der Planung bis hin zur Bauüberwachung soll das Ingenieurbüro igt GmbH aus Magdeburg beauftragt werden.

 

BV 17/2015

Der Stadtrat Barby beschloss, gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a  Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 3 im Ortsteil Glinde der Stadt Barby.  Das Plangebiet umfasst den Bereich des ehemaligen Sportparks Glinde und erstreckt sich auf die Flurstücke 258/2, 1014, 1016, 1017, 1019 und einen Teilbereich des Flurstückes 1015, alle Flur 2 der Gemarkung Glinde. Das Plangebiet ist in der Anlage entsprechend markiert. Für das Plangebiet ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes  nach § 11 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung vorgesehen. Ziel der Festsetzung ist es, die Errichtung und den Betrieb einer Jugendhilfeeinrichtung sowie sportlich genutzter Anlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und zu sichern.

Gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, von dem Umweltbericht nach § 2a Baugesetzbuch, von der Angabe nach

§ 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Absatz 5 Satz 3 und § 10

Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tage der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

2 Wochen lang über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Bauamt der Stadt Barby unterrichten. Während dieser Frist besteht auch Gelegenheit zur Äußerung zu der beabsichtigten Planung. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch entfällt damit gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1.

Der fortgeltende Flächennutzungsplan des Ortsteils Glinde ist gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

BV 18/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, das Ingenieurbüros Ingolf Fietz aus Aken

mit der Planung bis zur Bauüberwachung der Baumaßnahmen -Weg zur Bucht

und Straße Rajoch, sowie die Grundlagenermittlung für die Dorfstraße - im OT Lödderitz zu beauftragen.

 

BV 19/2015

1.         Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, den am 22.05.2001 mit der KTV Speditionsgesellschaft mbH geschlossenen Erbbaurechtsvertrag über die Flurstücke 1102 und 1104 der Flur 3, Gemarkung Barby (siehe Anlage 1) vorzeitig aufzuheben.

2.         Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, die Flurstücke 1102, 1104 und 10046 der Flur 3, in einer Gesamtgröße von 7.445 m² sowie das Flurstück 10006 der Flur 1 in einer Größe von 2 m² (siehe Anlage 2) an die KTV Speditionsgesellschaft mbH, Monplaisirstr. 33, 39249 Barby OT Barby (Elbe) zu verkaufen.  

  

BV 20/2015

  1. Der Stadtrat der Stadt Barby stimmte der befristeten Einstellung von 1 Mitarbeiter ab 19.03.2015 für den Zeitraum der Abarbeitung der Mittel aus dem Aufbauhilfefonds zur Hochwasserschadens-beseitigung bis längstens 18.03.2020 in Vollzeit zu.

Die Stelle "Sachbearbeiter Allgemeine Bauverwaltung; Bearbeitung der Schäden an der kommunalen Infrastruktur in Folge des Junihochwasser 2013", in die der Beschäftigte eingewiesen wird, ist mit der EG 8 bewertet.

  1. Der Stadtrat der Stadt Barby stimmte zu, dass der Beschäftigte der Stelle "Sachbearbeiter Kultur/Fremdenverkehr/Tourismus/Strandbad im Seepark Barby" in die Stelle  "Sachbearbeiter Allgemeine Bauverwaltung; Bearbeitung der Schäden an der kommunalen Infrastruktur in Folge des Junihochwasser 2013" eingewiesen wird.

            Diese Stelle, die der Beschäftigte ab 19.03.2015 einnimmt, ist mit EG 8 bewertet.

 

Verfahrensvermerk

Die o.g. Bekanntmachung wird in folgenden Schaukästen

·          OT Barby                         Marktplatz 14

·          R5

 

öffentlich bekanntgemacht.

(Diese Bekanntmachung wird im oben markierten Schaukasten ausgehängt.)

 

Mit BV 21/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby berief den Kameraden Slim Puder als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Glinde  mit Wirkung vom 11.06.2015 in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren.

Mit BV 22/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby berief den Kameraden Jens Stephan als stellvertretenden

Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Barby  mit Wirkung vom 11.06.2015 in das

Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren

Mit BV 23/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Verlängerung der Ernennung des Kameraden Sebastian Schneider, unter  Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Tornitz/Werkleitz für die Dauer von 2 Jahren auf 6 Jahre (bis zum 17.07.2019).

BV 24/2015

abgesetzt

 

Mit BV 25/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss den Neuabschluss des Verwaltervertrages zwischen der Wohnungsbaugesellschaft mbH Barby und der Stadt Barby zur Verwaltung des kommunalen Wohnungsbestandes. Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Unterzeichnung des Vertrages vorzunehmen.

 

Mit BV 26/2015

 1. Dem Rechtsformwechsel der Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH & Co.

Beteiligungs-KG (KOWISA KG) nach §§ 190 ff. Umwandlungsgesetz (UmwG) von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wurde gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 9 KVG LSA zugestimmt.

2. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, auf der Gesellschafterversammlung der KOWISA KG dem Rechtsformwechsel zuzustimmen und alle für die Durchführung notwendigen Erklä-rungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen."

 BV 27/2015

 abgesetzt        

BV 28/2015

abgesetzt

Mit BV 29/2015

Der Stadtrat Barby beschloss ab dem 01.Juni 2015 für die Durchführung von Eheschließungen besondere Räumlichkeiten im Gesindehaus der Burganlage Rosenburg  in der Ortschaft Groß Rosenburg zu widmen. Die zusätzlichen Gebühren sind als Auslagen von den Eheschließenden zu erheben und betragen 50,00 Euro.

Mit BV 30/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, das gemeindeeigene Gebäude auf dem Grundstück Am Teich 10 a, Flur 1, Flurstück 119/9, Gemarkung Lödderitz, mit Mitteln aus dem Wiederaufbauhilfefonds abzureißen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Antrag zum Ausbau des Gebäudes auf dem Grundstück Dorfstraße 36 mit Mitteln aus dem Wiederaufbauhilfefonds, an das Landesverwaltungsamt zu stellen.

Mit BV 31/2015

Der Stadtrat beschloss, den seit dem 19.09.2013 bestehenden Maßnahmeplan zur Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur (gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 vom 02.08.2013, in der Fassung vom 11.09.2014), ergänzt durch die Beschlüsse vom 11.09.2014 und 11.12.2014, mit den in der Anlage aufgeführten Einzelmaßnahmen (ab einschließlich lfd. Nr. 159BR29 Seite 16) zu ergänzen und fortzuschreiben.


BV 32/2015

Der Haupt-und Finanzausschuss der Stadt Barby beschloss die Vergabe der Bauleistungen Los 1 zur Sanierung des Spielplatzes im OT Glinde für den Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten sowie den Spielgeräteaufbau an die Firma Netze Bau  Dorfstraße 79a in 39249 Barby OT Wespen mit einer Angebotssumme von 102.883,24 € (brutto).

 

BV 33/2015

Der Stadtrat billigte den Entwurf der Satzung  über den Bebauungsplan Nr. 3 im Ortsteil Glinde "Sondergebiet Jugendhilfe und Sport", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie den Entwurf der Begründung.

Die Entwürfe werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 Baugesetzbuch bestimmt.

 

BV 34/2015

Der Stadtrat Barby beschloss die Bereitstellung von Mitteln aus der Investitionspauschale

2015 für den Erwerb eines gebrauchten MTF für die Ortsfeuerwehr Barby (Elbe) in Höhe von 25.000,00€.

 

BV 35/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Zweite Änderungssatzung der Stadt Barby über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung und Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige, Ehrenbeamte, den Ersatz von Verdienstausfall und Reisekostenvergütung (Aufwandsentschädigungssatzung) vom 14.01.2010 i.d.F. der Ersten Aufwandsentschädigungssatzung vom 25.10.2010.

 

BV 36/2015

abgesetzt

 

BV 37/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby stellte durch Beschluss das Ausscheiden von Frau Regina Grube aus dem Stadtrat Barby zum 06.07.2015 und aus dem Ortschaftsrat Tornitz zum 30.06.2015 unter Bezugnahme auf §§ 42 Abs. 1 Ziff. 1, 85 Abs. 7 i.V.m. 42 Abs. 3 Ziff. 1 KVG LSA fest.

 

BV 38/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby stellte durch Beschluss das Ausscheiden von Frau Gudrun Tulinski aus dem Ortschaftsrat Wespen zum 30.06.2015 unter Bezugnahme auf §§  85 Abs. 7 i.V.m. 42 Abs. 3 Ziff. 1 KVG LSA fest.

 

BV 39/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby stellte durch Beschluss das Ausscheiden von Herrn Dietmar Schrader aus dem Ortschaftsrat Gnadau zum 30.06.2015 unter Bezugnahme auf §§  85 Abs. 7 i.V.m. 42 Abs. 3 Ziff. 1 KVG LSA fest.

 

BV 40/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby bestätigte die Wahl der Ortsbürgermeister  des

  •           OT Wespen           vom 01.07.2015               gewählt wurde Herr Denis Funk
  •           OT Gnadau           vom 02.07.2015               gewählt wurde Herr Andreas Gutsche
  •           OT Glinde            vom 02.07.2015               gewählt wurde Herr Norbert Langoff
  •           OT Pömmelte       vom 02.07.2015                gewählt wurde Herr Thomas Warnecke
  •           OT Tornitz            vom 06.07.2015               gewählt wurde Herr Eckard Henschel
  •           OT Sachsendorf    vom 09.07.2015              gewählt wurde Herr Günter Schuboth
  •           OT Lödderitz        vom 15.07.2015               gewählt wurde Herr Michael Kromer

                 

BV 41/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby bestätigte die Wahl der stellvertretenden Ortsbürgermeister  des

  •           OT Wespen           vom 01.07.2015               gewählt wurde Herr Rainer Reß
  •           OT Tornitz            vom 06.07.2015               gewählt wurde Herr Olaf Lubig

 

BV 42/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei der GKMP PENCERECI Partnerschaft, Flughafenallee 18/20 in 28199 Bremen, zur Neuvergabe des Wegenutzungsrechtes (Konzessionen) zur Gasversorgung für die Ortsteile Zuchau,

Wespen, Glinde und Pömmelte.

 

BV 43/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss  nach Prüfung der Angebote die Vergabe im Ausschreibungsverfahren "Projektsteuerung Wiederherstellung kommunaler Infrastruktur nach dem HW 2013 im Bereich der Einheitsgemeinde Barby" an  die Bietergemeinschaft ARGE Drees § Sommer/ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. A. Kolbmüller GmbH.

 

BV 44/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, den Verkauf der in der Gemarkung Barby, Flur 1, Flurstücke 70/13, 70/14, 70/15, 70/16, 70/17 und 70/18 gelegenen Grundstücke in einer Gesamtgröße von 4.191 m² an Greenline Alternative Energien GmbH , Edelmannstr. 2,

39218 Schönebeck (Elbe) zu verkaufen.

 

BV 56/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, das Ingenieurbüro Ingolf Fietz aus Aken mit der Planung bis zur Bauüberwachung für die Baumaßnahmen der Hochwasserschadenbeseitigung

 

  •  im Einzelnen  24a LÖ 02            Ersatzbau Heimatstube Lödderitz

                                               47 SA 01               Feuerwehr Sachsendorf

                                               51 LÖ 06               Buswendeplatz Lödderitz

                                               52 LÖ 07               Dorfstraße Lödderitz

                                               53 LÖ 08               Teich und Wege Lödderitz

zu beauftragen.

 

 BV 57/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeiträge im Sanierungsgebiet „Altstadt Barby“  gem. §154 Abs.3 BauGB ab 2012 bis 2020 wie folgt fortzuschreiben:

2012                      20 %

2013                      16 %

2014                      12 %

2015                      10 %

2016                        8 %

2017                        6 %

2018                        4 %

2019                        2 %

2020                        0 %.

 

 BV 58/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby nimmt für die, während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 im Ortsteil Glinde "Sondergebiet Jugendhilfe und Sport", die Abwägung entsprechend dem anliegenden Abwägungsprotokoll vor. Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

BV 59/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt den Bebauungsplan Nr. 3 im Ortsteil Glinde "Sondergebiet Jugendhilfe und Sport", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Stand Oktober 2015) gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss und die Satzung über den Bebauungsplan bekanntzumachen und damit in Kraft zu setzen.

 

BV 60/2015

Der Stadtrat Barby wählte folgende Schiedspersonen für die Schiedsstelle Barby Amtsbereich:

Herrn Holger Eckhart, geb. am 13.11.1964 whft. im OT Barby (Elbe), Akazienweg 13 und

Herrn Günter Fritsche, geb. am 29.07.1951 whft. im OT Barby (Elbe), Magdeburger Tor 78.

BV 61/2015

Der Hauptausschuss der Stadt Barby stimmte der befristeten Einstellung von Frau Inga Arbeit mit der Entgeltgruppe 6 Stufe 1 als Kassenmitarbeiterin bis zum Ablauf der Elternzeit von Frau Geißler, längstens bis 26.04.2016, zu.

BV 62/2015

Abgelehnt

 

BV 63/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Jahresrechnung 2013 der Stadt Barby und

entlastete den Bürgermeister der Stadt Barby für die Haushaltsdurchführung 2013. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Barby (Generalanzeiger) Nr. 59 am 20.12.2015 öffentliche bekannt gemacht.

 

BV 64/2015

Abgesetzt

 

 BV 65/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Änderung des Finanzierungsplanes für das Haushaltsjahr 2015.

 

BV 66/2015

abgesetzt

 

BV 67/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby stimmte der Annahme der aufgeführten Spenden und ähnlichen Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 22.117,27 EUR zu.

 

 BV 68/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby stimmte  der Annahme der  aufgeführten Spenden und ähnlichen Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 50.569,89 EUR zu.

 

BV 69/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss eine überplanmäßige Aufwendung gem. § 105 Abs. 1 KVG i. V. m. § 4 Nr. 3 der Hauptsatzung der Stadt Barby in Höhe von 8.800,00 EUR im Produktsachkonto 111100 - 0102 -542100 (Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige).

Die Deckung erfolgt durch überplanmäßige Mehrerträge im Produktsachkonto 611100 - 9999 - 469120 (Verzinsung von Steuernachforderungen).

 

Der Stadtrat beschloss eine überplanmäßige Aufwendung gem. § 105 Abs. 1 KVG i. V. m.    § 4 Nr. 3 der Hauptsatzung der Stadt Barby in Höhe von 25.000,00 EUR im Produktsachkonto 545100 - 5400 - 524100 (Straßenreinigung).

Die Deckung erfolgt über verfügbare Mittel im Produktsachkonto 111300 - 9999 - 525100 (Fahrzeughaltung allgemeine Verwaltung).

 

BV 70/2015

Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, dass die Stadt Barby als ordentliches Ausschussmitglied Herrn Holger Goldschmidt, Bauamtsleiter der Stadt Barby,  und als dessen Vertreter Herrn Detlef August, Stadtrat der Stadt Barby, zur Wahl in den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes (UHV) "Taube-Landgraben" vorschlägt.