Gefasste Beschlüsse 2014

Öffentliche Bekanntmachung


Mit BV 01/2014
stimmte der Hauptausschuss dem Zuschuss in Höhe von 4.000,00 € für das Jahr 2014 an den Verein "Rückenwind" e.V. für den Jugendclub im OT Pömmelte und die Mobile Jugendarbeit in der Einheitsgemeinde Stadt Barby zu. Die Verwaltung wurde beauftragt die finanziellen Mittel im Haushalt 2014 der Stadt Barby in die Haushaltsstelle 4600.000.6780 einzustellen.

Mit BV 02/2014
genehmigte der Hauptausschuss der Stadt Barby die Aufhebung des Leasingvertrages vom 16.04.2009, Vertrags-Nr. 2559684, über das Fahrzeug Transporter T 5 Kombi mit dem Kennzeichen SLK-GL 222 zum 16.12.2013 und die Übernahme des Fahrzeuges.

BV 03/2014
wurde vom Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt.

Mit BV 04/2014
stimmte der Hauptausschuss der Stadt Barby den Sanierungs- und den Wohnraum- instandsetzungsmaßnahmen für 1 Wohneinheit im OT Pömmelte, Barbyer Str. 18, mit einer Summe von ca. 15.000,00 € zu. Die Finanzierung soll als Vorgriff aus dem Überschuss der Einnahmen der Grundmieten des Jahres 2014 erfolgen.

BV 05/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft, den Kameraden-Tino Puder von seiner Funktion als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Groß Rosenburg mit Wirkung vom 20.03.2014 ab.

BV 06/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft, den Kameraden Are Dobrauer von seiner Funktion als stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Groß Rosenburg mit Wirkung vom 20.03.2014 ab.

BV 07/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft, den Kameraden Christoph Jäger in die Funktion als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Groß Rosenburg mit Wirkung vom 20.03.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.

BV 08/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft die Kameradin Janine Jurzig in die Funktion als stellv. Ortswehrleiterin der Ortsfeuerwehr Groß Rosenburg mit Wirkung vom 20.03.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.

BV 09/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft den Kameraden Nico Drobek in die Funktion als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Barby (Elbe) mit Wirkung vom 20.03.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.

BV 10/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft den Kameraden Gerit List in die Funktion als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Breitenhagen mit Wirkung vom 24.04.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.

BV 11/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft den Kameraden Henrik Böhme in die Funktion als stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Breitenhagen mit Wirkung vom 24.04.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.

BV 12/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft den Kameraden Toralf Sülzle in die Funktion als stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Zuchau mit Wirkung vom 20.03.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.

BV 13/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby genehmigte die Instandsetzung der Drehleiter - DLK 23-12 -
der OF Barby (Elbe)in Höhe von 77.117,95 € entsprechend Angebot vom 13.01.2014- Angebots Nr.: 14-0012-AN.

BV 14/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Verlängerung des bestehenden Nutzungsvertrages vom 11.02.2004 für die Burg Rosenburg, eingeschlossen die Kellergewölbe und die alte Schlossküche (Vereinshaus) zwischen der Stadt Barby und dem“ Burg-und Heimatverein Elbe-Saale-Winkel e.V.“ nach dessen Auslauf zum 11.02.2014, um einen weiteren Zeitraum von 10 Jahren.

BV 15/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, dass die Stadt Barby weiterhin Bestandteil der Leaderregion Elbe-Saale in der neuen Förderperiode 2014-2020 bleibt, um den begonnenen, erfolgreichen regionalen Entwicklungsprozess weiter fortführen zu können

BV 16/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Anschaffung eines Multicar M 26 incl. Räumschild FRS 2004 und Streuer FSH 30 in Höhe von 32.925,00 Euro im Bereich Bauhof für den Ortsteil Gnadau. Die Finanzierung erfolgt über zusätzlich zur Verfügung stehende Mittel aus dem Ortsteil Gnadau.

BV 17/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei der GKMP PENCERECI Partnerschaft, Flughafenallee 18/20 in 28199 Bremen, zur rechtlichen Prüfung von Konzessionen zur Gasversorgung für das Gasversorgungsnetz des Ortsteiles Groß Rosenburg/Klein Rosenburg und die Ausschreibung der Konzessionen zur Gasversorgung für die Ortschaften Breitenhagen, Groß Rosenburg und Lödderitz.

BV 18/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss den Abschluss des als Anlage beigefügten Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Barby und dem Kulturverein "Kleines Ende" Pömmelte e.V.

BV 19/2014
Der Stadtrat Barby stellte nach Zulässigkeitsprüfung des Einwohnerantrages vom 23.01.2014, eingegangen bei der Stadt Barby am 17.02.2014, fest, dass es sich bei diesem Einwohnerantrag "Rücknahme, Kündigung des Pachtvertrages für die Fähre im OT Breitenhagen" nicht um einen erfolgreichen Einwohnerantrag nach § 24 GO LSA handelt. Insbesondere liegt die Zulässigkeitsvoraussetzung nach § 24 Abs. 4 GO LSA, wonach ein Einwohnerantrag von mindestens 5% der antragsberechtigten Einwohner zu unterschreiben ist, nicht vor. Gem. § 24 Abs. 2 Satz 2 GO LSA liegt für diesen Einwohnerantrag keine ordnungsgemäße Vertretungsbefugnis (Vollmacht) vor.
Der Stadtrat stellte aus v.g. Gründen die Unzulässigkeit des Einwohnerantrages fest und weist diesen zurück.

BV 20/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, den zwischen der Stadt Barby und der Biogas Barby GmbH & Co. KG, Industriering 10a, 49393 Lohne geschlossene Kaufvertrag vom 21.11.2011
(UR Nr. 1683/2011) über Teilflächen der Flurstücke 11/21, 10057, 14/4, 16/8 der Flur 3 der Gemarkung Barby mit einer Gesamtfläche von 18.014 m²aufzuheben.

BV 21/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby stimmte der Höhergruppierung des Bauhofleiters ab 01.04.2014
aufgrund der Übertragung höherwertiger Tätigkeit zu.

BV 22/2014
Umwandlung einer Beamtenstelle in eine Angestelltenstelle
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Umwandlung der Stelle "MA Gefahrenabwehr" im Bereich Ordnungsamt (Unterabschnitt 1100 im Stellenplan) bisher Besoldungsgruppe A 9 in eine Angestelltenstelle mit der Entgeltgruppe EG 8 ab 01.04.2014.
Der Stadtrat der Stadt Barby stimmt der Besetzung dieser Stelle in der Entgeltgruppe EG 8 zu.

Befristete Beschäftigung für das Aufgabengebiet Gefahrenabwehr / Katastrophenschutz
Der Stadtrat der Stadt Barby stimmte der befristeten Einstellung zu.


BV 23/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Vergabe der Baumaßnahme, Sanierung des Sportplatzes Breite Straße im OT Breitenhagen an die Firma Keller Tersch GmbH
Garten- und Landschaftsbau, Am Anger 20 in 39218.
Die Baumaßnahme wird aus Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 finanziert (RL Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013).

BV 24/2014
Der Hauptausschuss der Stadt Barby beschloss die Vergabe der Bauleistung, Los 15 Trockenbauarbeiten im Anbau der Sporthalle Grundschule "Am Prinzeßchen" im OT Barby (Elbe), an die Firma Komplexbau und Sanierungsgesellschaft mbH, Felgeleber Straße 21 in 39218 Schönebeck mit einer Angebotssumme von 34.251,93 EUR (brutto) zu vergeben.

BV 25/2014
Der Stadtrat Barby stellt das Ausscheiden von Herrn Thomas Warnecke aus dem Stadtrat gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 GO LSA durch Beschluss fest.

BV 26/2014
Der Stadtrat Barby wählt Herrn Norbert Langoff als Stadtrat in den Aufsichtsrat der Wobau Barby mbH.

BV 27/2014
Der Stadtrat Barby entsendet Herrn Norbert Langoff als Stadtrat in die die Verbandsversammlung des AZV "Saalemündung" für die Stadt Barby

BV 28/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Co-Finanzierung einer Stelle im Rahmen des Projektes Familienintegrationscoach - im Programm "Familien stärken - Perspektiven eröffnen" im Salzlandkreis zur beruflichen Erprobung in der Stadt Barby - Fährbereich. Auf diesem Erprobungsarbeitsplatz wird ein "Fährgehilfe" für die Fähren der Stadt Barby mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden in der Entgeltgruppe 2 Stufe 1 über einen Zeitraum von 11 Monaten beschäftigt.

BV 29/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby stimmt der Zahlung des Erfrischungsgeldes an die ehrenamtlichen Wahlhelfer, die in Personalunion für die Europa- und Kommunalwahl am 25.05.2014 tätig sind, in Höhe von insgesamt 37,00 € pro ehrenamtlichen Wahlhelfer zu.

BV 30/2014
Der Stadtrat beschließt:
I. Zur Fortführung des Verfahrens zur Neuvergabe eines Wegenutzungsrechts für die Gasversorgung in der Ortschaft Groß Rosenburg wird die als Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Bekanntmachung veröffentlicht.
II. In dem Verfahren zur Neuvergabe eines Wegenutzungsrechts für die Gasversorgung in der Ortschaft Groß Rosenburg wird die aus der Anlage 3 zu dieser Beschlussvorlage ersichtliche Bewertungsmatrix zugrundegelegt.
III. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren zur Neuvergabe eines Wegenutzungsrechts für die Gasversorgung in der Ortschaft Groß Rosenburg wie in dieser Beschlussvorlage nebst Anlagen beschrieben fortzuführen.

BV 31/2014
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von Mitteln zum Erwerb eines neuen Feuerwehr-
fahrzeuges GW - L2 für die Stadt Barby OT Groß Rosenburg.
Das Fahrzeug ist lt. Risikoanalyse im Jahr 2014 anzuschaffen.
270.000,00 € sind im Haushaltsplan 2013 als Verpflichtungsermächtigung für 2014 geplant,
wobei die eingeplanten Fördermittel von 100.000,00 € nicht bereitgestellt wurden.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
170.000,00 € Investitionshilfe
30.000,00 € Rücklage Feuerwehr/ Spendengelder
gesamt: 200.000,00 €

BV 32/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung "Planungsverband Saale-Dreieck", in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung vom 10.04.2014.

BV 33/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby stimmt der Einreichung der Klage gegen das Landesverwaltungsamt wegen dem Zinsbescheid vom 27.03.2014 in Höhe von 3.582,21 € beim Verwaltungsgericht zu.
Gleichzeitig stimmt der Stadtrat der Antragstellung auf ein Musterverfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg gem. § 93 a VwGO zu.

BV 34/2014
Der Stadtrat stimmt der Eintragung eines Geh- und Überfahrtsrechtes zu Lasten des im Eigentum der Separationsinteressenten stehenden Flurstücks, Gemarkung Barby, Flur 3, Flurstück 111/1, zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks 109/1, der Flur 3, Gemarkung Barby zu.
Weiterhin stimmt der Stadtrat der Eintragung von Leitungsrechten zu Gunsten des Abwasserzweckverbandes "Saalemündung", dem Wasserversorgungszweckverband im Landkreis Schönebeck sowie der e.on Avacon AG, soweit erforderlich, zu.

BV 35/2014
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Grundstückes Dorfstr. 38 in 39249 Barby, OT Glinde (Flur 2 der Gemarkung Glinde, Flurstück 164/9, mit einer Größe von 365 m², an den "Museums- und Heimatverein der Lichtmessgemeinde Glinde" e.V., mit Sitz in 39249 Barby - OT Glinde - Dorfstr. 38, zu einem symbolischen Kaufpreis von 1 Euro.
Der Bürgermeister wird beauftragt, in dem abzuschließenden Kaufvertrag inbesondere folgende Regelungen zu vereinbaren:
- Festschreibung der Nutzung gemäß Vereinszweck
- Weiterverkauf durch den "Museums- und Heimatverein der Lichtmessgemeinde Glinde" e.V ist ausschließlich zum Verkehrswert möglich
- der Stadt Barby ist ein Vorkaufrecht einzuräumen
- Vereinbarung einer Mehrerlösklausel bei Weiterverkauf durch den Verein.

BV 36/2014
Der Stadtrat beschließt, eine Teilfläche von ca. 110 m² des in der Gemarkung Barby, Flur 7, Flurstück 614/197 gelegenen Grundstücks an Herrn Christian Pinkert, wohnhaft Magdeburger Tor 48, 39249 Barby OT Barby (Elbe) zunächst für die Dauer von 5 Jahren, danach mit jährlicher Verlängerungsmöglichkeit zu verpachten.

BV 37/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby stimmt dem Entwurf des Pachtvertrages über die Gierseilfähre im OT Breitenhagen zu.

BV 38/2014
Der Pachtvertrag mit dem Pächter der Fähre im OT Breitenhagen endet am 30.06.2014. Die Verpachtung der Gierseilfähre im OT Breitenhagen soll ab 01.07.2014 erneut erfolgen. Die Ausschreibung der Verpachtung erfolgt öffentlich.

BV 39/2014
Wird in den OR Breitenhagen verwiesen.

BV 40/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby ermächtigt die Verwaltung zu Verkaufsverhandlungen für den Schiffsanleger an der Saale im OT Klein Rosenburg.

 

BV 41/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Jahresrechnung 2011 der Stadt Barby und
entlastet den Bürgermeister der Stadt Barby für die Haushaltsdurchführung 2011.

BV 42/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt einen Antrag auf Stundung der Kreisumlage für die Monate Mai - Dezember 2014 in einer Höhe von 1.810.794,00 Euro zu stellen (siehe Stundungsantrag).

BV 43/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht, dass die Stadt Barby zur Reduzierung von Vernässungen und hoher Grundwasserstände gemeinsam mit den angrenzenden betroffenen Städte/Gemeinden den Abfanggraben parallel zur B 246a im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Ortumgehung Schönebeck B 246a realisiert.

BV 44/2014
Der Stadtrat Barby stellt die Unzulässigkeit des erneuten Einwohnerantrages vom 08.04.2014 "Pro Fähre Breitenhagen, Rücknahme Kündigung Orlowski" unter Bezugnahme auf § 24 Abs. 1 und 4 GO LSA fest.

BV 45/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die aus der Verpflichtungsermächtigung für
das Jahr 2014 (ges. Ausgaben 420.000,00 €) eingestellten Eigenmittel in Höhe von 120.000,00 € 
aus der Stadtsanierung "Altstadt Barby" für die Fassadendämmung der Sporthalle
Grundschule "Am Prinzeßchen" einzusetzen.
Diese Maßnahme war in der Stadtsanierung "Altstadt Barby" für das Jahr 2014 geplant.
Für die Stadtsanierung "Altstadt Barby" werden keine Fördermittel mehr ausgereicht, demzufolge
können nur noch die Eigenmittel der Stadt Barby verbaut werden.
Die Fassadendämmung der Sporthalle Grundschule "Am Prinzeßchen" ist aus bautechnischen
Gründen unbedingt notwendig. Die Baumaßnahme soll im August 2014 beginnen.

BV 46/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby stimmt einer Rücknahme der am 19.12.2014 vom Bürgermeister an den Fährpächter Herrn Orlowski ausgesprochenen Kündigung des Pachtvertrages über das Betreiben der städtischen Fähre im OT Breitenhagen nicht zu; ausdrücklich wird der Kündigung vom 19.12.2014 des zwischen der Stadt Barby und dem Fährpächter, Herrn Orlowski bestehenden Pachtverhältnisses über das Betreiben der Fähre im OT Breitenhagen wegen wiederholter Nichtzahlung der Pacht, ständiger Konflikte und Spannungen in Ausübung der Pacht und deren Austragung in der Öffentlichkeit durch den Verpächter, die mit ständiger Verunglimpfung der Stadt Barby einherging, zugestimmt.

BV 47/2014
Der Stadtrat beschließt, das Anwaltsbüro Dr. Kropp, Endler, Rasch, mit Sitz in der Sternstraße 33, in 39104 Magdeburg, mit der Wahrnehmung seiner Interessen im Anhörungs- und einem sich anbahnenden Klageverfahrens im o.g. Betreff gegen das Landesverwaltungsamt, zu beauftragen.

BV 48/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby gibt der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister Herrn Jens Strube nicht statt.

BV 49/2014
Der Stadtrat Barby stimmt der Umwandlung des befristeten Beschäftigungsverhältnisses von Herrn Jost Mattisseck in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zum 01.06.2014 zu.
Herr Jost Mattisseck ist zum 01.06.2014 in die - mit Stellenplan 2013 genehmigte Stelle - Sachbearbeiter Kultur/Fremdenverkehr/Tourismus/Strandbad im Seepark Barby einzuweisen.

BV 52/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft den Kameraden Tino Puder aus der Ortsfeuerwehr Groß Rosenburg mit Wirkung vom 18.06.2014 in die Funktion als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Sachsendorf in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.

BV 53/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die 1. Änderung des Durchführungs- und Erschließungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 "Biomethananlage Barby" (Stand 23.05.2014). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Unterzeichnung des Vertrages vorzunehmen.

BV 54/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby stimmt den Abschluss des Vertrages über eine Dauerleihgabe
von nicht mehr benötigter Feuerwehrtechnik aus der Ortsfeuerwehr Tornitz/Werkleitz an den Verein "Feuerwehr Werkleitz 1892 e.V." zu.

BV 55/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt, einen Kostenbeitrag in Höhe von 22.000,- € zur Neuerrichtung eines Grabens in der Gemarkung Zuchau im HH-Jahr 2015 aufzubringen.

BV 56/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Vergabe der Lieferung des Feuerwehr-Gerätewagen Logistik GW-L2 gemäß DIN 14555-22 für die Freiwillige Feuerwehr Barby Ortsfeuerwehr Groß Rosenburg in den Losen 1 bis 3 wie folgt:
Den Zuschlag für o.g. Lieferung erhält das Nebenangebot der Firma Hensel Fahrzeugbau GmbH & Co. KG für das Los 1 (Fahrgestell) und Los 2 (Aufbau).
Für das Los 3 (feuerwehrtechn. Beladung) erhält die Firma G.B.S. Handelsgesellschaft mbH Gesellschaft für Brandschutz und Sicherheit den Zuschlag.

BV 57/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt, vorbehaltlich der Bewilligung der EUSF Fördermittel, die Ersatzbeschaffung eines Gebrauchtwagens Transporter Dukato in Höhe von 24.381,10€. Das FIAT Autohaus Schönebeck GmbH erhält den Zuschlag, da es der günstigste Bieter ist. Der Eigenanteil beläuft sich auf 4.632,40€ in Höhe der Mehrwertsteuer. Der Eigenanteil wird gedeckt durch einen Haushaltsausgaberest aus 2013.

BV 58/2014
Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag auf das Angebot zur Verpachtung der Elbefähre Breitenhagen an die Mitteldeutsche Camping- und Gastro GmbH nicht zu erteilen.

BV 59/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby stimmt einem gerichtlichen Vergleich zu

BV 60/2014
Der Stadtrat beschließt die vorläufige Anwendung der Entgeltordnung der Fähre Barby auch für die Benutzung der Fähre Breitenhagen.

BV 61/2014
Der Stadtrat beschließt das weitere Vorgehen zur Sicherstellung des Betriebes der Elbefähre in Breitenhagen ab dem 01. Juli 2014.
Die Fähre Breitenhagen wird durch Personal der Stadt Barby betrieben. Das erfordert zusätzliches Fährpersonal von mindestens zwei Vollzeitarbeitskräften mit entsprechender Ausbildung.
In Betrachtung der vorangegangenen Ausschreibungen zur Verpachtung der Fähre Breitenhagen ist bei einem erneuten Verfahren von einer sehr geringen Resonanz von potentiellen Bewerbern zu rechnen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, unverzüglich eine Stellenausschreibung zu veranlassen, um hierdurch das erforderliche Personal zu akquirieren. Die entstehenden Personalkosten werden durch die Einnahmen gedeckt.

BV 62/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby wählt für die Dauer der Wahlperiode aus dem Kreis ihrer ehrenamtlichen Mitglieder ihren Vorsitzenden Herrn Ernst Neugebauer.

BV 63/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby entscheidet über die Gültigkeit der Wahl zum Stadtrat Barby und der Wahlen zu den Ortschaftsräten der Ortschaften Barby (Elbe), Breitenhagen, Glinde, Gnadau, Groß Rosenburg, Lödderitz, Pömmelte, Sachsendorf, Tornitz, Wespen und Zuchau vom 25.05.2014.

BV 64/2014
Der Stadtrat Barby beschließt die Geschäftsordnung für den Stadtrat und seiner Ausschüsse.

BV 65/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby wählte für die Dauer der Wahlperiode aus dem Kreis ihrer ehrenamtlichen Mitglieder zum Ersten stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Frank Sieweck.
Der Stadtrat der Stadt Barby wählte für die Dauer der Wahlperiode aus dem Kreis ihrer ehrenamtlichen Mitglieder zum Zweiten stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Eckhard Henschel.

BV 66/2014
Der Stadtrat Barby bestätigt wie folgt die Besetzung der Ausschüsse:

Haupt-/Finanzausschuss 
Mitglieder                               Stellvertreter

Ernst Neugebauer                   Sebastian Thieme
Eckhard Henschel                   Heinrich Milker
Detlef August                         Ingolf Fietz
Heinrich Milker                      nicht benannt
Dirk Trappe                            Gudrun Tulinski
Norbert Langoff                     Martin Giesecke
Torsten Reinharz                    Michael Pietschker
Frank Sieweck                        Jutta Röseler

Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Heinrich Milker Eckhard Henschel Verkehr und Umwelt              
Mitglieder                               Stellvertreter
Heinrich Milker                      Eckhard Henschel
Eckhard Henschel                   Dr. Jörn Weinert
Ingolf Fietz                             Detlef August
Gudrun Tulinski                     Dirk Trappe
Nico Drobek                           Norbert Langoff
Jutta Röseler                           Torsten Reinharz



Ausschuss für Bildung und Soziales
Mitglieder                               Stellvertreter
Sebastian Thieme                   Heinrich Milker
Ernst Neugebauer                   Ingolf Fietz
Dr. Jörn Weinert                     Detlef August
Gudrun Tulinski                     Dirk Trappe
Martin Giesecke                     Norbert Langoff
Frank Sieweck                        Torsten Reinharz

BV 67/2014
Der Stadtrat Barby wählte Herrn Martin Giesecke als Vertreter und Herrn Sebastian Thieme als Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck (WZV SBK).

BV 68/2014
Der Stadtrat Barby entsendet als

Vertreter                                                          Stellvertreter
Herr Ingolf Fietz                                 Herr Detlef August
Herr Martin Giesecke                         Herr Norbert Langoff
Herr Michael Pietschker                     Herr Dr. Jörn Weinert
für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Aken (Elbe).

BV 69/2014
Der Stadtrat Barby entsendet als

 Vertreter                                              Stellvertreter
Herr Eckhard Henschel                      Herr Sebastian Thieme
Herr Norbert Langoff                         Herr Martin Giesecke
Frau Jutta Röseler                               Herr Detlef August
für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Saalemündung“.

BV 70/2014
Der Stadtrat Barby entsendet folgende Stadträte
1. Herr Sebastian Thieme
2. Herr Nico Drobek
3. Herr Michael Pietschker
in die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Barby mbH.

BV 71/2014
Der Stadtrat entsendet
1. Herr Jens Strube (Bürgermeister der Stadt Barby)
2. Herr Ernst Neugebauer
3. Herr Norbert Langoff
4. Frau Uschi Käsebier
als Vertreter in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Barby mbH.

BV 72/2014
Der Stadtrat Barby wählt in die Verbandsversammlung des "Planungsverbandes Saale-Dreieck" folgende Vertreter
 Vertreter                                                                     Stellvertreter
Herr Jens Strube                                             Frau Jutta Röseler
Frau Uschi Käsebier                                       Herr Holger Goldschmidt
Herr Ingolf Fietz                                             Herr Detlef August

 BV 73/2014
Der Stadtrat Barby bestätigt die Wahl von Herrn Ernst Neugebauer als Ortsbürgermeister des OT Barby (Elbe) vom 01.07.2014.

BV 74/2014
Der Stadtrat Barby bestätigt die Wahl von Herrn Michael Pietschker als Ortsbürgermeisters OT Groß Rosenburg vom 02.07.2014.

 

BV 75/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby stellte durch Beschluss fest, dass die Wahl der stellvertretenden
Ortsbürgermeister OT Barby (Elbe), OT Breitenhagen, OT Glinde, OT Gnadau, OT Groß Rosenburg, OT Lödderitz, OT Pömmelte, OT Sachsendorf, OT Tornitz, OT Wespen und OT Zuchau ordnungsgemäß erfolgte und bestätigt auf dieser Grundlage die Wahl der stellvertretenden Ortsbürgermeister:

  • OT Barby (Elbe) - Willi Kempa
  • OT Breitenhagen - Siegmar Natho
  • OT Glinde - Slim Puder
  • OT Gnadau - Caroline Pasche
  • OT Groß Rosenburg - Hagen Meiling
  • OT Lödderitz - Ingolf Fietz
  • OT Pömmelte - Frank Jänichen
  • OT Sachsendorf - Torsten Bothe
  • OT Tornitz - Eckhard Henschel
  • OT Wespen - Dennis Funk
  • OT Zuchau - Jörn Weinert


BV 76/2014
Auf der Grundlage des § 156 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) und des § 90 Abs. 4 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBL LSA S. 383) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.10.2013 (GVBL LSA S. 498) in Verbindung mit § 17 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom 20.06.2011 (GVBl. LSA Nr. 18/ 2011 S. 235) des Runderlasses des Ministeriums für Finanzen vom 03.05.2011 (MBl. LSA S. 235) in der Fassung des Runderlasses des Ministeriums für Finanzen vom 15.04.2014 - 27.106.11. beschloss der Stadtrat der Stadt Barby die Beantragung einer Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsstock zur Überwindung außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im
Haushalt.

BV 77/2014
Der Stadtrat beschloss, den am 19.09.2013 beschlossenen Maßnahmeplan, mit den in der Anlage aufgeführten Einzelmaßnahmen zur Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur, gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 vom 02.08.2013 in der Fassung vom 23.08.2013, um die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zu ergänzen und fortzuschreiben.

BV 78/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000,00 €.
Diese wird aus der Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2014 (Gesamtausgabe 420.000,00 €)
eingestellte Eigenmittel in Höhe von 220.000,00 € aus der Stadtsanierung "Altstadt Barby", finanziert.
Mit BV 45/2014 wurden hier bereits 120.00,00 € für die Fassadendämmung der Sporthalle
Grundschule "Am Prinzeßchen" im OT Barby (Elbe) außerplanmäßig bereitgestellt.
Die restlichen Eigenmittel in Höhe von 100.000,00 € werden für die Fertigstellung der
Ausbauarbeiten im Anbau (Eingangsbereich, Umkleideräume, Toiletten, Waschräume) eingesetzt.
Diese Maßnahme war in der Stadtsanierung "Altstadt Barby" im Jahr 2014 als VE geplant.
Für die Stadtsanierung "Altstadt Barby" werden keine Fördermittel mehr ausgereicht, demzufolge
können nur noch die Eigenmittel, welche aus der Investitionshilfe bereit gestellt werden,
verbaut werden.
Die Fertigstellung der begonnenen Baumaßnahme im Anbau (Sanitärtrakt/Eingangsbereich) ist unbedingt notwendig, um den Schulsport zum Schuljahresbeginn 2014/2015 wieder in der Sporthalle der Grundschule "Am Prinzeßchen" durchführen zu können.
Zurzeit ist die Sporthalle der Grundschule "Am Prinzeßchen", die einzige nutzbare Schulsporthalle im OT Barby (Elbe).


BV 79/2014
Auf der Grundlage der §§ 1 (1) und 45 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. S. 288) beschloss der Stadtrat der Stadt Barby die Beteiligung der Stadt Barby am Innovations- und Investitionsprogramm zur Modernisierung und energetischen Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie zur Verbesserung der informationstechnischen Ausstattung in Schulen - STARK III, Sachsen-Anhalt Förderperiode 2014 - 2020.
Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, den entsprechenden Vorantrag/Bedarfsmeldung
im Rahmen des jeweiligen EU-Fonds, EFRE oder ELER, unter Hinzuziehung eines Planungsbüros für die Grundschule "Am Prinzeßchen", für den Sekundarschulstandort in der Ortschaft Barby (Elbe) sowie der Grundschule OT Sachsendorf zu erstellen und entsprechend einzureichen.

BV 80/2014
Auf der Grundlage der §§ 1 (1) und 45 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. S. 288) beschloss der Stadtrat der Stadt Barby die Beteiligung der Stadt Barby am Innovations- und Investitionsprogramm zur Modernisierung und energetischen Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie zur Verbesserung der informationstechnischen Ausstattung in Schulen - STARK III, Sachsen-Anhalt Förderperiode 2014 - 2020.
Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, den entsprechenden Vorantrag/Bedarfsmeldung
im Rahmen des jeweiligen EU-Fonds, EFRE oder ELER, unter Hinzuziehung eines Planungsbüros für die Kindertagesstätte "Elbespatzen" in der Ortschaft Barby (Elbe) zu erstellen und entsprechend einzureichen.

BV 81/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss eine außerplanmäßige Haushaltsausgabe in Höhe von 51.408,00 € für die Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung zur Vorbereitung und Optimierung von geplanten Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Breitbandversorgung durch den Aufbau von Breitbandhochleistungs-Netzen (NGA-Netze).
Die Finanzierung erfolgt über die Fördermittel im Zuwendungsbescheid vom 11.12.2013 in Höhe von 37.800,00 Euro. Der Eigenanteil von 13.608,00 Euro wird aus der in der Rücklage zweckgebunden für die Breitbandversorgung verwahrten Mittel gedeckt.
Insgesamt sind in der Rücklage 58.000,00 Euro für die Breitbandversorgung zweckgebunden vorhanden.

BV 82/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Bauleistung Los 21-Fassadendämmung WDS System
für die Sporthalle der Grundschule "Am Prinzeßchen" im OT Barby an folgende Firma
Baubetrieb Andre`Weferling
Hauptstraße 5
39264 Walternienburg
mit einer Angebotssumme von 106.757, 23 EUR (brutto) zu vergeben.

BV 83/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Bildung einer Arbeitsgruppe "Hochwasserschäden - Junihochwasser 2013".
Als Mitglieder der Arbeitsgruppe "Hochwasserschäden - Junihochwasser 2013" werden berufen:

CDU/FDP Stadtrat Eckard Henschel (Fraktionsvorsitzender)
Stadtrat Detlef August

WG E-S-W Stadtrat Norbert Langoff (Fraktionsvorsitzender)
Stadtrat Dirk Trappe

SPD - GRÜNE/RCV Stadtrat Torsten Reinharz (Fraktionsvorsitzender)
Stadtrat Frank Sieweck

Einzelbewerber Hans-Georg Buszkowiak

BV 84/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss:

  1. Der Planentwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 "Biomethananlage Barby" der Stadt Barby wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
  2. Der Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 "Biomethananlage Barby" der Stadt Barby und der vorliegenden Gutachten sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
  4. Die Verwaltung der Stadt Barby wird ermächtigt, im Hinblick auf die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie auch der Öffentlichkeit das verkürzte Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB zu wählen.


BV 85/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, in dem Verfahren zur Neuvergabe eines Wegenutzungsrechts für die Gasversorgung in der Ortschaft Groß Rosenburg das Angebot der Erdgas Mittelsachsen GmbH vom 09.09.2014 zu bezuschlagen und den als Anlage 2 beigefügten Wegenutzungsvertrag mit der Erdgas Mittelsachsen GmbH abzuschließen.

BV 86/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby stimmte der unbefristeten Einstellung der Kassenleiterin, Frau Claudia Geißler zum 01.01.2015 zu.


BV 87/2014
Der Hauptausschuss der Stadt Barby beschloss, die in der Gemarkung Tornitz, Flur 5, Flurstück 785/335 und 777/335 gelegenen Flurstücke, postalisch Straße des Friedens 25a, in einer Gesamtgröße von 1.024 m² an Herrn Hendrik Henschel, wohnhaft Straße des Friedens 19a, 39249 Barby OT Tornitz zu verkaufen. Der Kaufpreis beträgt 11.240,00 € und entspricht damit dem Verkehrswertgutachten der Dipl.-Ing. Angela Grube vom 19.09.2014.
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und dem Abschluss des Kaufvertrages stehen, hat Herr Henschel zu tragen.

BV 88/2014
Der Hauptausschuss der Stadt Barby beschloss die in der Gemarkung Pömmelte, Flur 3, Flurstücke 10011, 10012 und 10016 gelegenen Grundstücke in einer Gesamtgröße von 877 m² an Herrn Tim Schulze und Frau Diana Riemer, wohnhaft Dorfstr. 18 in 39249 Barby OT Pömmelte, zu verkaufen.
Der Kaufpreis beträgt auf der Grundlage des Verkehrswertgutachtens vom 13.10.2008
13,00 €/m², somit insgesamt 11.401,00 €.
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung des Kaufvertrages ( insbesondere Notar- und Gerichtskosten) sind vom Erwerber zu tragen.
Zusätzlich zum Kaufpreis sind von den Erwerbern die von der damaligen Gemeinde Pömmelte vorfinanzierten Kosten für die Trinkwasserleitung (2,33 Euro/m²) und für die 1. Ausbaustufe der Schmutzwasserleitung (2,14 Euro/m²) zu tragen.

BV 89/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss auf Grund § 45 Absatz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, den in der Anlage befindlichen Vertrag zwischen der Stadt Barby und der Stadt Schönebeck (Elbe) zur Finanzierung des Investitionskostenzuschusses der Stadt Barby im Rahmen der laufenden Flurbereinigungsverfahren "Ortsumgehung Schönebeck" am Vorhaben "Abfanggraben parallel zur B 246a".
Der im Vertrag fest definierte Investitionskostenzuschuss ist in den Haushaltsplan der Stadt Barby für die Jahre 2015 und 2016 aufzunehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt diesen Vertrag zu unterzeichnen und redaktionelle bzw. unwesentliche Änderungen vorzunehmen.

BV 90/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, den mit der Teilnehmergemeinschaft Zuchau-Sachsendorf (TG) vereinbarten Kostenbeitrag in Höhe von 22.000,- € zur Neuerrichtung eines Grabens in der Gemarkung Zuchau um 13.200,- € aufzustocken und im Haushaltsplan der Stadt Barby für die Jahre 2015 in einer Gesamthöhe von 35.200,- € aufzubringen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen und redaktionelle bzw. unwesentliche Änderungen vorzunehmen.

BV 91/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Hebesatzsatzung der Stadt Barby.

BV 92/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Hundesteuersatzung der Stadt Barby.

BV 93/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Barby.

BV 94/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Baumschutzsatzung der Stadt Barby.

BV 95/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Barby (Straßenreinigungssatzung) der Stadt Barby.

BV 96/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Beantragung der Verlängerung der Stundung der Kreisumlage für die Monate Mai 2014 bis Dezember 2014 und die Stundung der Kreisumlage für die Monate Januar 2015 bis Dezember 2015.

BV 97/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby nahm für die, während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 "Biomethananlage Barby" (Stand September 2014) die Abwägung entsprechend dem Abwägungsprotokoll vor. Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

BV 98/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby stimmte der Änderung der Darlehenshöhe des zwischen der Wohnungsbaugesellschaft Barby mbH und der Stadt Barby abgeschlossenen Darlehensvertrag zu. Die Höhe des Darlehens verringert sich gemäß des als Entwurf beigefügten 3. Nachtrag zum Darlehensvertrag vom 08.02.2001 (Anlage 1) um 7.418,77 Euro auf 73.384,61 Euro.

BV 99/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, mit der Akademie Lothar Kannenberg einen langfristigen Pachtvertrag über den Sportpark Glinde (Bettenhäuser 1, 2, 3 und 6, Sporthalle und Gaststätte) zu erarbeiten.

 

BV 100/2014
Zur Aufgabenerfüllung im Bürgerbüro auf dem Sachgebiet Einwohnermeldeamt/Personen-
standswesen stimmte der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates der Stadt Barby der unbefristeten Einstellung inVollzeit (40 Wochenstunden) von Herrn Toni Warschkau zum 01.01.2015 zu.
Der Bürgermeister wurde beauftragt den unbefristeten Arbeitsvertrag mit Herrn Toni Warschkau zum 01.01.2015 abzuschließen; Vollzeit.

BV 101/2014
Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates der Stadt Barby stimmte der befristeten Einstellung - Einstellung als Vertretung für den Krankheitsfall des Gemeindearbeiters, Herrn R. Hupach - längstens bis zum 31.03.2015 zu.
Der Bürgermeister wurde beauftragt mit Herrn Steffen Brösel einen befristeten Arbeitsvertrag für die Vertretung im Krankheitsfall längstens bis 31.03.2015 Vergütung mit der Entgelt-gruppe EG 3, in Vollzeit abzuschließen.

BV 102/2014 - 104/2014
Der Hauptausschuss der Stadt Barby beschloss, die offenen Forderungen von Gewerbesteuern befristet niederzuschlagen.

BV 105/2014
Vertagt.

BV 106/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Prioritätenliste zum Schutz vor Grund- und Drängwasser.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Anträge bei der fördermittelgebenden Stelle einzureichen.

BV 107/2014
Der Stadtrat beschloss, den am 19.09.2013 beschlossenen Maßnahmeplan, mit den aufgeführten Einzelmaßnahmen zur Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur, gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 vom 02.08.2013 in der Fassung vom 11.09.2014, um die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen (ab einschließlich Lfd. Nr. 127GN01 Seite 13) zu ergänzen und fortzuschreiben.

BV 108/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die 2. Änderung des Durchführungs- und Erschließungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 "Biomethananlage Barby" . Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Unterzeichnung des Vertrages vorzunehmen.

BV 109/2014
Vertagt.

BV 110/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Marktsatzung der Stadt Barby.

BV 111/2014
Vertagt.

BV 112/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby stimmte dem Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages mit der Beschäftigten Frau Monika Hilbig geb. am 13.01.1955 für die Zeit vom 01.02.2015 - 31.01.2018 (Arbeitsphase 01.02.2015 - 31.07.2016 und Freizeitphase 01.08.2016 - 31.01.2018) zu.
Der Bürgermeister wurde beauftragt die Altersteilzeitvereinbarung mit den in Satz 1 genannten Bedingungen mit der Beschäftigten Frau Monika Hilbig abzuschließen.

BV 113/2014 - 117/2014
Der Stadtrat Barby beschloss offene Forderungen von Gewerbesteuern befristet niederzuschlagen.

BV 118/2014
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss, eine Teilfläche von ca. 154 m² aus dem in der Gemarkung Groß Rosenburg, Flur 4, Flurstück 363 gelegenen Grundstück von Herr Detlef Schmidt, wohnhaft Dreieck 3 in 39240 Barby OT Groß Rosenburg zu erwerben.