Gefassten Beschlüsse des Stadtrates Barby 2012

Mit BV 01/2012
Stellte der Stadtrat Barby das Ausscheiden von Frau Ute Brix aus dem Stadtrat gem.
§ 41 Abs. 1 Satz 1 GO LSA durch Beschluss fest.

Mit BV 02/2012
hat der Stadtrat neue Entgelte für die Benutzung der Elbfähre Barby und Saalefähre Groß Rosenburg beschlossen. Die Entgeltordnung ist ausgefertigt und im Generalanzeiger am 29.02.2012 bekanntgemacht. Die neue Entgeltregelung trat am 01.03.2012 in Kraft.

Mit BV 03/2012
fasste der Stadtrat den Beschluss der Gefahrenabwehrverordnung für die Stadt Barby. Die Gefahrenabwehrverordnung wurde ebenfalls ausgefertigt und am 29.02.2012 im Generalanzeiger veröffentlicht. Die Gefahrenabwehrverordnung trat am 08.03.2012 in Kraft.

Mit den Beschlüssen BV 05-17/2012
erfolgten die Beschlüsse über Jahresrechnungen 2007 und 2008 für die ehemalige VG Elbe-Saale sowie den ehemaligen Gemeinden Barby, Gnadau, Glinde, Pömmelte, Tornitz, Wespen, Breitenhagen, Zuchau, Lödderitz, Groß Rosenburg und Sachsendorf. Die amtliche Bekanntmachung hierüber erfolgte ebenfalls im Generalanzeiger am 29.02.2012. Die Jahresrechnungen 2007 sowie 2008 mit den entsprechenden Rechenschaftsberichten, Prüfberichten und den Stellungnahmen lagen zur Einsichtnahme vom 29.02.-09.03.2012 in der Verwaltung aus.

Mit BV 18/2012
fasste der Stadtrat den Beschluss zur Vergabe der Fassadendämmung für die Grundschule Barby mit einer Auftragssumme brutto in Höhe von 176.857,73 Euro. Der Bauleistungsvertrag ist abgeschlossen. Die Baumaßnahme begann am 12.03.2012; voraussichtliches Bauende am 08.06.2012.
Mit gleicher BV erfolgte die Vergabe des Sonnenschutzes für das Bauvorhaben Sanierung Grundschule Barby mit einer Auftragsbruttosumme in Höhe von 38.694,52 Euro. Baubeginn war der 26.03.2012; voraussichtliches Bauende 27.04.2012.

Mit BV 19/2012
hat der Stadtrat den Abschluss eines Pachtvertrages über das Pachtobjekt Sport- und Freizeitanlage in Glinde zugestimmt. Der Pachtvertrag für die Betreibung des Sportparks Glinde ist befristet (bis zum 31.12.2012) abgeschlossen.

Mit BV 21/2012
beschloss der Stadtrat der Stadt Barby die Risikoanalyse und die Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Barby.
Die Risikoanalyse und Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Barby liegt vom 26.04. bis 31.05.2012 im Rathaus der Stadt Barby, Marktplatz 14 und im Bürgerbüro im Ortsteil Groß Rosenburg, zu den bekannten Dienstzeiten, zur Einsicht aus.

Mit BV 22/2012
beschloss der Stadtrat von der Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet "Altstadt Barby" gemäß § 154 Abs. 3 BauGB Gebrauch zu machen.
Die Stadt gewährt vorbehaltlich Abschläge auf die Ausgleichsbeträge in nachfolgender Höhe:

Zahlung im 1. Jahr: 20 %
Zahlung im 2. Jahr: 10 %
Zahlung im 3. Jahr: 5 %

Landesverwaltungsamtes, Referat Städte-Wohnungsbauförderung, Wohnungswesen, Schulbauförderung vom 08.02.2012 wurde der Diskontierung von max. 20% im 1. Jahr zugestimmt.

Mit BV 23/2012
beschloss der Stadtrat eine außerplanmäßige Haushaltsausgabe in Höhe des Gesamtbruttobetrages von 106.505,00 € für die Landrevision der Gierseilfähre Breitenhagen.
Die Deckung erfolgt aus den beantragten Fördermitteln in Höhe von 44.750,00 €, der Sonderrücklage von 8.065,00 €, einer Erstattung der Umsatzsteuer in Höhe von 17.005,00 € und einem Eigenanteil von 36.685,00 €. Dieser wird in den folgenden 5 Jahren mit den Einnahmen aus dem geschlossenen Pachtvertrag refinanziert. Die Gesamtfinanzierung wird im Haushaltsplan 2012 eingestellt.

Mit BV 24/2012
beschloss der Stadtrat, das in der Gemarkung Pömmelte, Flur 3, Flurstück 560/85 in einer Größe von 1.466 m² (postalisch Mühlenweg) nicht weiter für gemeindliche Zwecke zu nutzen. Der Bedarf hierfür ist nicht gegeben. Das Grundstück soll auf der Grundlage eines noch in Auftrag zu gebenden Verkehrswertgutachtens öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben werden.

 

BV 25/2012
Beschluss der Stadtrat über die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seiner Ausschüsse der Stadt Barby. Mit § 19 Abs. 1 ist geregelt, dass auch für die Ausschusssitzungen des Stadtrates neben der schriftlichen Einladung auch die elektronische Form der Einladung angewendet werden kann.
Die Mitglieder des Stadtrates, die die elektronische Form wählen, teilen dem Bürgermeister schriftlich ihre E-Mail Adresse mit und erklären, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf Einladungen haben und so die der Verschwiegenheitspflicht unterfallenden Sitzungsunterlagen nicht für Dritte zugänglich sind (nichtöffentlicher Teil). Für die heutige Sitzung wurden für 2 Stadträte diese Unterlagen in elektronischer Form übersandt.

BV 26/2012 
Beschluss der Stadtrat den Trägerwechsel für die Kindertagesstätte "Elbespatzen" und den Hort im OT Barby (Elbe) als Haushaltskonsolidierungsmaßnahme.
Die Verwaltung hat in Vorbereitung eines Trägerwechsels auf Grundlage der Trägerwechselvereinbarung und der Informationsvorlage folgenden freien Trägern diese Trägerwechselvereinbarung mit Schreiben vom 04.05.2012 angeboten:

Gnadauer Anstalten, Comeniusweg 9, Gnadau
Lebenshilfe Bördeland gGmbH, Schulstr. 1, Unseburg
Zweckverband Kindertagesstätten im Ev. Kirchenkreis Egeln, Kirchtor 25, Sülzetal
Gemeinnützige Paritätische Netzwerke - PIN GmbH, Welsleber Str. 59 , Schönebeck (Elbe)
Johanniter- Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband, An der Enckekaserne 1, Magdeburg
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Salzland e.V., Otto-Kohle-Str. 23 , Schönebeck (Elbe)
Volkssolidarität gGmbH, Leipziger Str. 16, Magdeburg
Die freien Träger Kinderzentrum Kunterbunt GgmbH in Nürnberg und der Verein Nestwärme e.V. in Schönebeck haben ebenfalls die Ausschreibungsunterlagen abgefordert.
Bis zum 25.05.12 sollen die freien Träger ihre Bewerbung einreichen.
Im Bildungs- und Sozialausschuss am 05.06.2012 haben die interessierten Träger dann die Möglichkeit sich vorzustellen.

BV 27/2012
Beschluss der Stadtrat die Angleichung der Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätten in der Stadt Barby als Haushaltskonsolidierungsmaßnahme.
Der Stadtrat Barby stimmte der Vorlage zur Angleichung der Elternbeiträge, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten) in der Einheitsgemeinde Barby gem. § 13 Kinderförderungsgesetz zu zahlen haben, zu. Die Angleichung erfolgt in 3 Schritten und jeweils zum 01.08.2012, 01.08.2013 und 01.08.2014.
Die freien Träger werden zum 01.08.2012 den 1. Schritt zur Angleichung der Elternbeiträge umsetzen. Die Gnadauer Anstalten hat das Elternkuratorium bereits angehört. Die Maßnahme fand Akzeptanz. Die Lebenshilfe Bördeland hört in der 23. KW das Elternkuratorium an, beabsichtigt in der 24. KW die schriftliche Elterninformation durchzuführen und in der 26. KW die neuen Elternbeitragsbescheide zu erstellen.

BV 28/2012
Beschluss der Stadtrat die Erste Änderungssatzung der Satzung der Stadt Barby über die Benutzungsgebühren bei der Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung (Benutzungsgebührensatzung). In der vom Stadtrat der Stadt Barby (Elbe) am 10.06.2003 beschlossene Satzung der Stadt Barby (Elbe) über die Benutzungsgebühren bei der Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung (Benutzungsgebührensatzung)
wird im § 5 Ziff. 2 die monatliche Höhe des Elternbeitrages geändert und die Einführung der Staffelung des Elternbeitrages nach Betreuungsumfang eingeführt. Die Erste Änderungssatzung zur Benutzungsgebührensatzung vom 10.06.2003 tritt am 01.08.2012 in Kraft.
Nach Ausfertigung der 1. Änderungssatzung erfolgte die Bekanntmachung im Generalanzeiger; Ausgabe 09.05.2012. Die Eltern der Kita wurden von der Verwaltung über die 1. Änderungssatzung schriftlich informiert.

BV 29/2012
Beschluss der Stadtrat die Rückübertragung der Schulträgerschaft für die Sekundarschule "Jakob Friedrich Fries" als Haushaltskonsolidierungsmaßnahme. Der Bürgermeister hat daraufhin die entsprechenden Gespräche und Verhandlungen mit dem Landesverwaltungsamt und dem Salzlandkreis geführt, im Kreistag wurde bereits der Beschluss der Rückübertragung
zum 01.07.2012 gefasst. Am 21.06.2012 findet in der Sekundarschule Barby eine weitere gemeinsame Beratung mit dem Schulamt des Salzlandkreises statt, in der die Abwicklung der Rückübertragung besprochen wird.

BV 30/2012 und BV 31/2012
Beschluss der Stadtrat die Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Barby. Am 16.05.2012 erfolgte die Veröffentlichung hierzu im Amtsblatt der Stadt Barby (Generalanzeiger) und sind somit am 17.05.2012 in Kraft getreten. Die Aushänge der Satzungen auf den Friedhöfen erfolgten. Die Bestattungsunternehmen erhielten ebenfalls die neuen Satzungen.

BV 32/2012
Wählte der Stadtrat für die Schiedsstelle Barby

Amtsbereich II
Frau Waltraud Meseberg, geb. am 12.04.1943, whft. im OT Groß Rosenburg, Gartenstr. 15 und
Frau Katrin Scholz, geb. am 16.04.1987, whft. im OT Groß Rosenburg, Wedenberg 1"

Die gewählten Personen wurden dem Amtsgericht Schönebeck mitgeteilt; eine Berufung der Gewählten durch die Direktorin des Amtsgerichtes Schönebeck steht noch aus. Ist dieses erfolgt, wird die Berufung öffentlich bekannt gemacht und die vom Stadtrat gewählten Schiedspersonen können ihre Arbeit aufnehmen.
BV 33/2012
beschloss der Stadtrat Regelungen zur Erfassung und Bewertung von beweglichen Vermögensgegenständen. Gemäß § 104 b GO LSA i.V.m. § 53 (1) GemHVO Doppik des Landes Sachsen-Anhalt hat die Stadt Barby erstmals zum 01.01.2013 eine Eröffnungsbilanz nach dem System der doppelten Buchführung aufzustellen. Hier sind sämtliche Vermögensgegenstände, Sonderrücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.

BV 34/2012 
Beschluss des Stadtrat über die Kündigung der Mitgliedschaften folgender Vereine:

Marketingpool Elbradweg
Tourismusverband des Salzlandkreises

BV 35/2012
Beschluss der Stadtrat, über den Abschluss eines Vertrages über die Versorgung und den Bootsverleih auf dem Seepark Barby mit dem bisherigen Versorger, Frau Sylvia Lindig, Glinder Straße 6 A, 39249 Barby / OT Pömmelte. Die Badesaison wurde am 05.05.2012 eröffnet und der Versorger hat den Bootsverleih sowie die Versorgung aufgenommen.

BV 36/2012
Beschluss der Hauptausschuss, dass im Interesse einer möglichen Entwicklung und Verwertung des stadteigenen Grundstückes "Fabrikhof" im OT Barby durch die S&P ARCHITEKTUR, Adolfstr. 35, 38102 Braunschweig, vertreten durch Herrn Schmidt, bis einschließlich 31.12.2012 keine anderweitigen Verhandlungen über eine Veräußerung des Grundstückes "Fabrikhof" (Flur 4, Flurstücke 1003 und 621/4) durch die Stadt Barby an einen Dritten unternommen werden.

BV 37/2012
Beschluss der Hauptausschuss der Stadt Barby die Vergabe der Ersatzbeschaffung für die vorhandene Seilwinde der Fähre Breitenhagen entsprechend dem Angebot vom 26.04.2012 an die Schiffswerft Fischer aus Mukrena.

BV 38/2012
Beschluss der Stadtrat der Stadt Barby beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept für die Stadt Barby für das Haushaltsjahr 2012 für den Finanzplanungszeitraum bis einschließlich zum Ende des Konsolidierungszeitraumes 2020 lt. Anlage.

BV 39/2012
Beschluss der Stadtrat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2012 der Stadt Barby mit seinen Anlagen.

BV 40/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Ausgaben für die Baumaßnahme -Anbau an das vorhandene Feuerwehrgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Lödderitz-. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 148.335,00 €, der Eigenanteil 96.435,00 € und die beantragte Förderung 51.900,00 €. Im Haushaltsplan 2012 hat die Stadt Barby eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 148.400,00€ für das Haushaltsjahr 2013 für diese Baumaßnahme veranschlagt. Die Baumaßnahme muss 2013 durchgeführt werden.

BV 41/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaf Barby mbH. 

BV 42/2012
Der Stadtrat beschloss die Entgeltordnung für Caravanstellplätze auf dem Seepark Barby.

BV 43/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschloss die 1.Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Elbfähre Barby, und der Saalfähre Gr. Rosenburg.

Änderungen:

3. Gruppentarif für Schulklassen und deren Begleitpersonen

- pro Schüler/Begleitperson 0,20 €

BV 44/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft den Kameraden Daniel Müller, von seiner Funktion als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Tornitz mit Wirkung vom 01.03.2012, ab.

BV 45/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft den Kameraden Rene Sablottny von seiner Funktion als stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Sachsendorf mit Wirkung vom 04.05.2012 ab.

BV 46/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft den Kameraden Rüdiger Kretzmann von seiner Funktion als stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Lödderitz mit Wirkung vom 09.01.2012 ab.

BV 47/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft mit Wirkung vom 16.04.2012 den Kameraden Mike Mikoleit aus der Ortsfeuerwehr Zuchau in die Funktion als. Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren.

BV 48/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft mit Wirkung vom 07.05.2012 den Kameraden Rene Sablottny aus der Ortsfeuerwehr Sachsendorf als Wehrleiter in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.

BV 49/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft den Kameraden Mario Nebelung aus der Ortsfeuerwehr Lödderitz mit Wirkung vom 09.01.2012 in die Funktion als stellv. Wehrleiter in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Zeit von 6 Jahren.

BV 50/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beruft den Kameraden Patrick Fengler, für die Funktion als stellv. Stadtwehrleiter in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, für die Dauer von weiteren 4 Jahren. 

BV 51/2012
Beschluss des Stadtrats der Stadt Barby die Übergabe der kommunalen Kindertageseinrichtungen "Elbespatzen", Schulstr. 7 und Hort, Schloßstr. 35 im OT Barby (Elbe) an den freien Träger "Nestwärme e.V.", Dr.-Martin-Lutherstr.12 in 39218 Schönebeck zum 01.08.2012.

BV 52/2012
Beschlus Stadtrat der Stadt Barby die aus der Investitionshilfe geplanten Eigenmittel in Höhe von 35.000,00 € für die Sanierung der Bahnübergänge "Iritzer Busch" und "Wespener Weg" als Eigenmittel für die Erhöhung der Zuwendung im Rahmen des Investitionspaktes 2008 zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur der Kommunen für die Grundschule im OT Barby einzusetzen.
Im Haushaltsplan 2012 sind für die Sanierung der Bahnübergänge 35.000,00 € Eigenmittel
als Gegenfinanzierung für die Maßnahme der DB Netz AG eingestellt.

BV 53/2012
Beschlus Stadtrat die Satzung zur Aufhebung der am 21.12.2010 beschlossenen Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern der Stadt Barby

BV 54/2012
Beschluss Stadtrat der Stadt Barby die Beantragung der Mitgliedschaft in der kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Hochwasserpartnerschaft Elbe" für die Stadt Barby

BV 55/2012
Der Stadtrat Barby stellt das Ausscheiden von Herrn Tino Puder aus dem Stadtrat gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 GO LSA durch Beschluss fest.

BV 56/2012
Der Stadtrat Barby entsendet Herrn Karl-Joachim Blume als weiteren Stadtrat in die Gesellschafter-versammlung der Wobau Barby mbH.

BV 57/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Breitenhagen und entlastet den Bürgermeister für die Haushaltsdurchführung 2009.

BV 58/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Glinde und entlastet den Bürgermeister für die Haushaltsdurchführung 2009.

BV 59/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Groß Rosenburg und entlastet den Bürgermeister für die Haushaltsdurchführung 2009.

BV 60/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Lödderitz und entlastet den Bürgermeister für die Haushaltsdurchführung 2009.

BV 61/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Lödderitz und entlastet den Bürgermeister für die Haushaltsdurchführung 2009.

BV 62/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Tornitz und entlastet die Bürgermeisterin für die Haushaltsdurchführung 2009.

BV 63/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Wespen und entlastet die Bürgermeisterin für die Haushaltsdurchführung 2009.

BV 64/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Zuchau und entlastet den Bürgermeister für die Haushaltsdurchführung 2009.

BV 65/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Sachsendorf und entlastet den Bürgermeister für die Haushaltsdurchführung 2009.

BV 66/2012
Auf der Grundlage des § 90 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in Verbindung mit § 17 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom 20.06.2011 (GVBl. LSA Nr. 18/ 2011 S. 235) beschließt der Stadtrat der Stadt Barby die Beantragung einer Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsstock.

BV 67/2012
Der Stadtrat stimmt der Teilnahme am Projekt "Kunst fürs Dorf – Dörfer für Kunst", der Deutschen Stiftung Kulturlandschaft mit dem Ortsteil Groß Rosenburg zu.

BV 68/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt, dem Antrag vom 25.05.2012 auf Stundung/Ratenstundung der Gewerbesteuer 2007 mit einer Gesamtsumme von 11.240,00 € und den darin enthaltenen Raten mit Wirkung vom 18.06.2012 stattzugeben.

BV 69/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Mietzahlungen 2006 – 2008 in Höhe von 4.467,55 €. Die Betriebskosten 2005 – 2008 in Höhe von 6.179,82 € und die Heizkostenabrechnung in Höhe von 4.402,50 € befristet bis November 2015 niederzuschlagen.

BV 70/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Grundsteuern 2003 - 2007 in Höhe von 14.237,41 Euro niederzuschlagen.

BV 71/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Vergabe der Baumaßnahme 1.BA Sporthalle Grund-
schule "Am Prinzeßchen" im OT Barby Los 1 01 Bauvorbereitende Arbeiten, 02 Gerüstbauarbeiten,
03 Rückbau Dachbinder und Glasfassade, 04 Maurer, Putz, Stahlbeton an die Firma K & S Komplexbau
und Sanierungsgesellschaft mbH, Felgeleber Straße 21, 39218 Schönebeck mit einer Angebotssumme
von 67.475,03 EUR. Die Erteilung des Auftrages durch den Bürgermeister ist erst nach Rücksprache mit der Fachaufsicht des Salzlandkreises durchzuführen.

BV 72/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Vergabe der Baumaßnahme 1.BA Sporthalle Grundschule "Am Prinzeßchen" im OT Barby Los 2 - Ausbau und Entsorgung der Gefahrstoffe an die Firma Zegarek GmbH & Co. Transporte KG, Gewerbegebiet Lindenstr.23, 06889 Wittenberg/OT Reinsdorf mit einer Angebotssumme von 35.806,27 EUR. Die Erteilung des Auftrages durch den Bürgermeister ist erst nach Rücksprache mit der Fachaufsicht des Salzlandkreises durchzuführen.

BV 73/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Vergabe der Baumaßnahme 1.BA Sporthalle Grundschule "Am Prinzeßchen" im OT Barby Los 3 - Herstellung und Montage neuer Dachbinder für Sporthalle und Anbau an die Firma Zimmerei und Holzbau Meißner GmbH, Neue Reihe 31, 06429 Nienburg/OT Latdorf mit einer Angebotssumme von 28.500,50 EUR.
Die Erteilung des Auftrages durch den Bürgermeister ist erst nach Rücksprache mit der Fachaufsicht des Salzlandkreises durchzuführen.

BV 74/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Vergabe der Baumaßnahme 1.BA Sporthalle Grundschule "Am Prinzeßchen" im OT Barby Los 4 - Zimmererarbeiten an die Firma Zimmerei und Holzbau Meißner GmbH, Neue Reihe 31, 06429 Nienburg/OT Latdorf mit einer Angebotssumme von 53.482,11 EUR.
Die Erteilung des Auftrages durch den Bürgermeister ist erst nach Rücksprache mit der Fachaufsicht des Salzlandkreises durchzuführen.

BV 75/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Vergabe der Baumaßnahme 1.BA Sporthalle Grundschule "Am Prinzeßchen" im OT Barby Los 5 - Dachdecker und Dachentwässerung
an die Firma Bauspenglerei Wenderott GmbH, Lindenstraße 19, 37327 Wingerode mit einer Ange-botssumme brutto von 95.845,91 EUR.
Die Erteilung des Auftrages durch den Bürgermeister ist erst nach Rücksprache mit der Fachaufsicht des Salzlandkreises durchzuführen.

BV 76/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beschließt die Vergabe der Baumaßnahme 1.BA Sporthalle Grundschule "Am Prinzeßchen" im OT Barby Los 6 - Lichtfassade für die Halle an die Firma Gebra-Alsen, Zum Kalkwerk 3, 01665 Triebischtal/OT Groitzsch mit einer Angebotssumme von 54.241,24 EUR.
Die Erteilung des Auftrages durch den Bürgermeister ist erst nach Rücksprache mit der Fachaufsicht des Salzlandkreises durchzuführen.

BV 77/2012
Der Stadtrat der Stadt Barby beauftragt den Bürgermeister, den am 29.11.2011 mit Herrn Karl-Heinz Orlowski zum Betreiben der Gierseilfähre im OT Breitenhagen abgeschlossenen Pachtvertrag unter Bezugnahme auf § 10 Absatz 2 Satz 1 des Pachtvertrages, ordentlich zu kündigen.